Das wichtigste der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ haben wir an dieser Stelle kurz für Sie zusammengefasst:
- Inhalt/ Zielgruppe: Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten
- Gesamtfördervolumen: rund 350 Millionen Euro
- Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
- maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
- förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt
- Antragstellung ab 23.11.21 über die KFW möglich
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Rainer Fischer steht Ihnen als Ansprechpartner telefonisch (Tel.: 037382 843 32) oder via E-Mail (r.fischer@get-elektro.de) zur Verfügung.