Neue Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität

Bei der Realisierung von Ladeinfrastrukturprojekten ist die effiziente Installation von Ladesäulen und Wallboxes ein wichtiges Entscheidungskriterium. Mit dem neuen Beschluss des BMVI vom 15.11.2021 sind diese nun auch für Kommunen und Unternehmen förderfähig.

Das wichtigste der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ haben wir an dieser Stelle kurz für Sie zusammengefasst:

  • Inhalt/ Zielgruppe: Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten
  • Gesamtfördervolumen: rund 350 Millionen Euro
  • Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
  • maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
  • förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt
  • Antragstellung ab 23.11.21 über die KFW möglich

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Rainer Fischer steht Ihnen als Ansprechpartner telefonisch (Tel.: 037382 843 32) oder via E-Mail (r.fischer@get-elektro.de) zur Verfügung.

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